Beitragsordnung
ab 01.01.2024
1. Der Jahresbeitrag, inkl. gesetzl. Mehrwertsteuer von 19 %, im Januar zahlbar, beträgt:
bei Einnahmen bis einschließlich 30.000 € | 120 € |
bei Einnahmen von 30.001 € bis 40.000 € | 140 € |
bei Einnahmen von 40.001 € bis 50.000 € | 150 € |
bei Einnahmen von 50.001 € bis 60.000 € | 170 € |
bei Einnahmen von 60.001 € bis 70.000 € | 180 € |
bei Einnahmen von 70.001 € bis 80.000 € | 190 € |
bei Einnahmen von 80.001 € bis 90.000 € | 200 € |
bei Einnahmen von 90.001 € bis 100.000 € | 210 € |
bei Einnahmen von 100.001 € bis 120.000 € | 220 € |
bei Einnahmen von 120.001 € bis 130.000 € | 230 € |
bei Einnahmen von 130.001 € bis 140.000 € | 250 € |
bei Einnahmen von 140.001 € bis 150.000 € | 270 € |
bei Einnahmen von 150.001 € bis 160.000 € | 295 € |
bei Einnahmen von 160.001 € bis 180.000 € | 315 € |
bei Einnahmen über 180.000 € | 330 € |
Bemessungsgrundlage sind dabei sämtliche steuerpflichtigen Einnahmen (z.B. Bruttoarbeitslohn, Einnahmen aus Kapitalvermögen nach § 20 EStG, Mieteinnahmen, Renteneinnahmen nach § 22 EStG, Einnahmen aus privaten Veräußerungsgeschäften, Unterhaltsleistung nach § 22 Nr. 1a EStG) sowie die steuerfreien Einnahmen, die nach § 32 b EStG dem Progressionsvorbehalt unterliegen. Hat ein Mitglied Grundvermögen, wird der Beitrag unter sozialen Gesichtspunkten um 7 Beitragsstufen erhöht. Maßgeblich sind die Einnahmen des dem Beitragsjahr vorhergehenden Jahres.
2. Zur Vermeidung sozialer Härten kann der Beitrag auf Antrag auf 75 Euro ermäßigt werden, wenn die Einnahmen eines Mitgliedes 20.000 Euro nicht übersteigen.
3. Für Mitglieder, die eine Beratung nicht nur für das Jahr des Beitritts oder das das dem Beitritt vorhergegangene Jahr verlangen, erhöht sich der Beitrag um 140 € für jedes weiter zurückliegende Jahr.
4. Ehegatten, die beide Mitglied des Vereins sind, zahlen den Jahresbeitrag nur einmal. Zur Anwendung der Ziffern 1 bis 3 werden die Einnahmen beider Ehegatten zusammengerechnet.
5. Der Beitrag kann in Ausnahmefällen erlassen werden, z.B. wenn die Beratungsbefugnis des Vereins für ein Mitglied nicht mehr gegeben ist.
Aalen, den 01.01.2024
Der Vorstand